Behelfsparkplatz Lambrechtsgrund für Silly-Konzert nutzbar
Gericht gibt Zu- und Abfahrt über Von-Flotow-Straße frei
Weststadt • Der Behelfsparkplatz im Stadion Lambrechtsgrund kann für das Silly-Konzert am Samstag in der Sport- und Kongresshalle wie vorgesehen genutzt werden.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat am Freitag die Nutzung der Von-Flotow-Straße als Zu- und Abfahrt freigegeben. Der Behelfsparkplatz wurde eigens geschaffen, um während der Bauphase für das Radsportzentrum MV ein Zuparken der Von-Flotow-Straße und Umgebung und damit eine übermäßige Belastung für die Anwohner bei Großveranstaltungen in der Sport- und Kongresshalle zu vermeiden.
Pressestelle LHS