Öffentlich-rechtliches Fernsehen nur in HD

Sendersuchlauf zur Umstellung empfohlen

Ab dem 7. Januar 2025 stellt die ARD ihr TV-Signal in Standardauflösung (SD) ein.
Damit der TV-Bildschirm nicht schwarz wird, sollte ein Sendersuchlauf gemacht werden, Foto: Adobe Stock/Fokussiert

Schwerin • Ab dem 7. Januar 2025 stellt die ARD ihr TV-Signal in Standardauflösung (SD) ein. Öffentlich- rechtliche Programme werden dann ausschließlich im hochauflösenden HD-Format übertragen.

Davon betroffen sind alle Haushalte, die Fernsehen über Satellit empfangen sowie auch viele Kabelkunden. Die WGS rät ihren Mietern, zunächst zu prüfen, welches TV-Signal aktuell ankommt. Derzeit senden die meisten öffentlich-rechtlichen Programme parallel in SD und HD. Wer bereits in HD schaut, muss nichts tun. Falls HD-Sender trotz eines geeigneten Geräts fehlen, empfiehlt sich ein Sendersuchlauf zur Umstellung.

Für den HD-Empfang wird grundsätzlich entweder ein HD-taugliches TV-Gerät oder ein entsprechender Receiver benötigt. Sollten beim Sendersuchlauf keine HD-Sender gefunden werden, ist möglicherweise ein neues Gerät erforderlich. Die WGS bittet ihre Mieter, sich in diesem Fall direkt mit ihrem Kabelanbieter in Verbindung zu setzen.

WGS