Steuern für Influencer

Welche Abgaben auf Werbebotschafter zutreffen und was zu beachten ist

Steuerberaterin Monika Brüning beleuchtet die relevanten Steuerarten, Voraussetzungen und Regelungen für Influencer.
Steuerberaterin Monika Brüning, Foto: Fotostudio Berger

Schwerin • Influencer erzielen durch ihre Tätigkeit oft Einnahmen oder erhalten kostenlose Produkte. Das wirft steuerrechtliche Fragen auf: Welche Abgaben fallen an, ab wann sind Steuern ein Muss und welche Pflichten ergeben sich daraus? Steuerberaterin Monika Brüning beleuchtet die relevanten Steuerarten, Voraussetzungen und Regelungen, die Influencer kennen sollten.

hauspost: Müssen Influencer Steuern zahlen, auch wenn sie nur nebenbei tätig sind?
Monika Brüning: Ob Influencer Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob sie regelmäßig Einnahmen erzielen und ob diese den jährlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2024) überschreiten. Üben Influencer ihre Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aus – das bedeutet, die Einnahmen übersteigen die Ausgaben – wird dies vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit betrachtet. In diesem Fall unterliegen die Einkünfte grundsätzlich der Einkommensteuer, wenn die gesamten Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Selbst wenn die Tätigkeit nur als Hobby betrachtet wird, sind regelmäßige Einnahmen und die erkennbare Absicht, Gewinne zu erzielen, entscheidend. Auch Sachzuwendungen wie Werbegeschenke und Gratisprodukte gelten hierbei als Einnahmen. Influencer müssen daher Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren, um den Gewinn korrekt berechnen zu können.

hauspost: Sind Influencer auch gewerbesteuerpflichtig?
Monika Brüning: Ja, grundsätzlich unterliegen Influencer der Gewerbesteuerpflicht. Diese greift jedoch erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro. Der Gewerbeertrag wird aus dem Gewinn errechnet, wobei bestimmte Beträge hinzugerechnet oder abgezogen werden. Liegt der Gewerbeertrag unter dieser Grenze, fällt keine Gewerbesteuer an. Übersteigt der Gewerbeertrag jedoch den Freibetrag, ist eine Gewerbesteuererklärung abzugeben, die elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Positiv ist, dass die gezahlte Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet wird, wodurch die wirtschaftliche Belastung verringert werden kann. Wichtig ist, dass Influencer ihre Gewinne genau im Blick behalten, um die Gewerbesteuer rechtzeitig abführen zu können und Überraschungen zu vermeiden.

hauspost: Welche Regelungen gelten für Influencer zur Umsatzsteuer?
Monika Brüning: Influencer gelten als umsatzsteuerliche Unternehmer, wenn sie selbstständig und nachhaltig Einnahmen erzielen. Es gibt jedoch die Kleinunternehmerregelung, die bei einem Umsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und weniger als 50.000 Euro im laufenden Jahr greift. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer erhoben und Influencer sind nicht berechtigt, diese in ihren Rechnungen auszuweisen. Wird diese Grenze jedoch überschritten, müssen Influencer die Umsatzsteuer erheben und abführen, üblicherweise 19 Prozent. Dies verpflichtet sie auch zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sachzuwendungen wie Gratisprodukte sind ebenfalls umsatzsteuerpflichtig und müssen dokumentiert werden. Eine genaue Buchführung ist daher essenziell, um sicherzustellen, dass alle steuerpflichtigen Umsätze erfasst werden. Zu allen steuerlichen Pflichten der Influencer beraten wir gerne. Rechtliche Probleme lassen sich so von vornherein vermeiden.