Rauchwarnmelder sind verpflichtend
Sicherheit der Mieter steht an oberster Stelle
Schwerin • Die Sicherheit der Mieter steht an oberster Stelle. Laut Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sind Rauchwarnmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben.
Als Vermieter ist die WGS verpflichtet, die Wohnräume entsprechend auszustatten und die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Die eingesetzten funkbasierten Melder gewährleisten zuverlässigen Schutz: Sie erkennen Brandrauch frühzeitig – oft ist nämlich der Rauch und nicht das Feuer die tödliche Gefahr. Die WGS weist darauf hin, dass die Termine für den Einbau der Warnmelder unbedingt wahrzunehmen sind. Mieter und Wohnungsgesellschaft tragen somit gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit in den Wohnungen.
maxpress/jpl