Im Alter gut versorgt

Vorsorgeaufwendungen sind zum Teil steuerlich absetzbar

Steuertipp vom Steuerfuchs: Vorsorgeaufwendungen sind zum Teil steuerlich absetzbar, Foto: Fotostudio Berger
Monika Brüning von ETL Fuchs & Partner rät: Vorsorgeaufwendungen sind zum Teil steuerlich absetzbar, Foto: Fotostudio Berger

Schwerin • Angesichts der demographischen Entwicklung ist die Altersvorsorge ist den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers gerückt. Nicht nur die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch steuerrechtliche Vorschriften wurden geändert beziehungsweise erstmals eingeführt. Steuerberaterin Monika Brüning kennt sich aus.

hauspost: Was sind eigentlich Altersvorsorgeaufwendungen?
Monika Brüning: Darunter fallen alle Maßnahmen eines Steuerpflichtigen, die nach seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben seinen Ruhestand aus angespartem Vermögen und sonstigen Anwartschaften sicherstellen. Hierbei unterscheiden wir im Wesentlichen drei Säulen – die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Bestimmte Modelle der privaten Altersvorsorge werden staatlich besonders gefördert. Steuerzahler können aber auch durch den Erwerb von Immobilien sowie durch Kapitalanlagen wie Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Lebensversicherungen für das Alter vorsorgen.

hauspost: Sind Einzahlungen in die Altersvorsorge begünstigt?
Monika Brüning: Das bestimmen die drei Säulen. Die erste Säule bilden die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die landwirtschaftlichen Alterskassen und die Beamtenversorgung. Ebenfalls gehört die Rürup-Rente dazu. Der Arbeitnehmeranteil der Einzahlungen kann seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zur zweiten Säule zählen die staatlich geförderte Zusatzversorgung, die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente. Diese Varianten sind während der Ansparphase steuerbegünstigt. Sowohl der Eigenanteil als auch der komplette Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen sind bis zur festgelegten Höchstgrenze von 7.248 Euro (2024) steuerfrei. Zur dritten Säule gehören alle privaten Kapitalanlagen wie Lebens- und Rentenversicherungen, Geldanlagen in Wertpapiere oder Investmentfonds. Sie werden in der Ansparphase nicht begünstigt.

hauspost: Ist die Rente in der Auszahlungsphase steuerpflichtig?
Monika Brüning: Gesetzliche Renten werden abzüglich des persönlichen Freibetrags und einer Werbungskostenpauschale von 102 Euro versteuert – seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern dem Besteuerungsanteil. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist. Beginnend mit 50 Prozent im Jahre 2005 erhöht er sich für jeden neuen Rentnerjahrgang – die 100-prozentige Versteuerung wird dank des Wachstumschancengesetzes nicht 2040, sondern 2058 erreicht. Riester-Renten werden in voller Höhe versteuert. Dafür können Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als Einmalleistung ausgezahlt werden – bei Riester-Renten immerhin 30 Prozent des vorhandenen Kapitals, ohne dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss. Bei privaten Rentenversicherungen werden die Auszahlungen besteuert, jedoch gibt es unterschiedliche Modelle. Sie sind flexibel und der Sparbetrag kann jederzeit entnommen werden.


maxpress/ms