Neues Gesetz beim Kabelanschluss

Änderung bei Kabelanschlussgebühren

Ab dem 1. Juli dürfen Gebühren für einen Kabelanschluss nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Für die Mieter der WGS ändert sich in fast allen Fällen nichts, Foto: pixabay

Schwerin • Zum 30. Juni läuft die Regelung zum sogenannten Nebenkostenprivileg für Kabelanschlussgebühren aus.

Bislang konnten Hauseigentümer und -verwaltungen bei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Kabelanschluss die Gebühren in den Nebenkosten aufführen – auch, wenn der Mieter den Anschluss gar nicht nutzt. Dies ist ab dem 1. Juli nicht mehr zulässig. Für Mieter der Wohnungsgesellschaft Schwerin ändert sich durch das veränderte Gesetz allerdings in fast allen Fällen nichts.

Alle Wohnungen der WGS sind nämlich an das Kabelnetz von PŸUR angeschlossen und die Gebühren dafür sind jetzt schon nicht in den Betriebskosten enthalten. Stattdessen ist alles direkt vertraglich zwischen den Mietern und PŸUR geregelt. „Lediglich ein Objekt war davon ausgenommen“, so Susann Kühn, Abteilungsleiterin Rechnungswesen bei der WGS. „Mit den dortigen Mietern ist bereits alles geklärt.“

maxpress/jpl

Stadtteilfeste sind feste Treffpunkte

Schwerin • Seit Jahren kommen bei den beliebten Stadtteilfesten in Schwerin viele Nachbarn zusammen und schätzen das gesellige Miteinander. Auch 2024 ist die WGS wieder dabei und freut sich schon darauf, mit ihren Mietern in Kontakt zu kommen und schöne Nachmittage bei hoffentlich gutem Wetter zu verbringen.

Die Mitarbeiter sind anhand des grünen Pavillons leicht zu finden und bieten neben guten Gesprächen garantiert auch tolle Mitmach-Aktionen an. Jeder ist herzlich willkommen, zwischen 14 und 18 Uhr vorbeizuschauen:

• 15. Juni – Weststadt, Bertolt-Brecht-Straße

• 29. Juni – Dreesch, Wiese vor dem Fernsehturm

• 14. September – Lankow, Kieler Straße