Steuerfuchs Schwerin: Lästige Pflicht lohnt
Wer eine Steuererklärung abgeben muss und wer sollte
Schwerin • Viele betrachten ihre jährliche Steuererklärung als notwendiges Übel – obwohl sich die Mühe am Ende meistens lohnt, denn häufig winkt eine Steuererstattung. Dabei sind gar nicht alle Steuerzahler zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. In welchen Fällen sie es tatsächlich müssen, ist gesetzlich genau geregelt. Steuerberaterin Monika Brüning (Foto) weiß, worauf es ankommt.
hauspost: Wonach richtet sich, wer eine Steuererklärung einreichen muss?
Monika Brüning: Generell unterscheidet das Einkommensteuergesetz (EStG) zwischen Steuerzahlern, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, und solchen, die sich freiwillig veranlagen lassen. In die erste Kategorie fallen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, werden versteuert. Wer seine Einkünfte aus nicht-
selbstständiger Arbeit bezieht und schon monatlich Steuern vorauszahlt, muss nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung abgeben.
hauspost: Welche Vorgaben gelten denn für Arbeitnehmer?
Monika Brüning: Wer im Abrechnungsjahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat, ist verpflichtet. Dazu zählen Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld. Gleiches gilt für Nebeneinkünfte wie Honorare, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Auch wer Lohn von mehreren Arbeitgebern bezieht, fällt darunter. Wer beim Finanzamt einen Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen beantragt hat, muss im Folgejahr ebenso eine Steuererklärung abgeben. Auch Eheleute, die beide Arbeitslohn kassieren und von denen einer die Steuerklasse V oder VI nutzt, sind verpflichtet. Von Arbeitnehmern, die zwar im Ausland wohnen, jedoch in Deutschland steuerpflichtig sind, erwartet das Finanzamt ebenso eine Steuererklärung. Wer verpflichtet ist, muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen – für 2023 erst am 31. August. Ansonsten kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben – 0,25 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
hauspost: Wann lohnt es sich denn, freiwillig eine Erklärung abzugeben?
Monika Brüning: Das hängt ganz von der individuellen Situation ab. Es empfiehlt sich, wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, viele Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen oder ein Handwerker oder Dienstleister im Haushalt tätig war. Oft sind die Fahrtkosten zur Arbeit ein guter Grund. Über die Steuererklärung zurückholen lassen sich auch Aufwendungen über die Vorsorgepauschale hinaus. Für die Abgabe der freiwilligen Steuerklärung haben Arbeitnehmer mehr Zeit, nämlich bis zum 31. Dezember vier Jahre nach dem Steuerjahr.
hauspost: Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Monika Brüning: Auch Rentner, die mit ihren steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung machen. Eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro wird automatisch von ihren Einkünften abgezogen. Weitere Aufwendungen wie Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ihre komplette Rente versteuern müssen Rentner allerdings nicht. Der steuerpflichtige Teil richtet sich nach dem Jahr, in dem sie in Rente gegangen sind.
maxpress/Meike Sump