Beschäftigungsvereinfachung für ausländische Arbeitskräfte

Seit 1. März: Neue Regelung für die Personalrekrutierung im Saisongeschäft

Diese ermöglicht es beispielsweise im Saisongeschäft ausländische Arbeitskräfte anzuwerben und dann sozialversicherungspflichtig und nach Tarif einzustellen
Die Regelung ermöglicht es, im Saisongeschäft ausländische Arbeitskräfte anzuwerben und dann sozialversicherungspflichtig und nach Tarif einzustellen, Foto: adobestock

Diese ermöglicht es beispielsweise im Saisongeschäft ausländische Arbeitskräfte anzuwerben und dann sozialversicherungspflichtig und nach Tarif einzustellen
Die Regelung ermöglicht es, im Saisongeschäft ausländische Arbeitskräfte anzuwerben und dann sozialversicherungspflichtig und nach Tarif einzustellen, Foto: adobestock

Seit dem 1. März ist es für Unternehmen einfacher, Personal aus dem Ausland zu beschäftigen. Die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ tritt in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es beispielsweise im Saisongeschäft ausländische Arbeitskräfte anzuwerben und dann sozialversicherungspflichtig und nach Tarif einzustellen