Jetzt attraktive Förderung sichern

Stadtwerke Schwerin unterstützen den Kauf von Wallboxen und elektrischen Fahrrädern

Der Umstieg auf elektrobetriebene Verkehrsmittel hat viele Vorteile. Sie fahren nicht nur umweltfreundlich und geräuscharm, sondern sie haben auch geringere Betriebskosten im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Stadtwerke Schwerin unterstützen den Kauf von Wallboxen und elektrischen Fahrrädern, Foto: Adobe Stock/autofocus67/zinkevych

Schwerin • Der Umstieg auf elektrobetriebene Verkehrsmittel hat viele Vorteile. Sie fahren nicht nur umweltfreundlich und geräuscharm, sondern sie haben auch geringere Betriebskosten im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Neben E-Autos erfreuen sich auch Pedelecs, E-Bikes und elektrische Lastenfahrräder nach wie vor großer Beliebtheit.

Mit der Förderung für den Kauf von Wallboxen und elektrisch betriebenen Zweirädern unterstützen die Stadtwerke Schwerin Stromkundinnen und -kunden in diesem Jahr beim Ein- oder Umstieg auf die Elektromobilität.

Förderprogramm Wallbox

Das Aufladen eines Elektroautos funktioniert am schnellsten und sichersten an einer eigenen Ladestation, der sogenannten Wallbox. Stromkundinnen und -kunden der Stadtwerke Schwerin, die sich für die Installation einer Wallbox entscheiden, können sich über eine finanzielle Unterstützung freuen. Der Schweriner Energieversorger fördert die Anschaffung einer neuen Wallbox mit zehn Prozent der Kaufsumme, maximal 200 Euro. Zusätzlich zur Förderung bieten die Stadtwerke Schwerin für das bequeme Laden zuhause auch den passenden Autostrom-Tarif an. Mit diesem laden Kunden ihr Elektrofahrzeug mit 100 Prozent Ökostrom aus regenerativen Energien.

Förderprogramm für elektrisch betriebene Fahrräder

Den Kauf eines Pedelecs, E-Bikes oder elektrischen Lastenfahrrades unterstützen die Stadtwerke Schwerin mit fünf Prozent des reinen Kaufpreises, maximal 300 Euro. Ausgenommen von der Förderung sind Sonderausstattungen und Zusatzausrüstungen, wie zum Beispiel Helm oder Ersatzakku. Es werden maximal zwei Fahrräder pro Kunde gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller Stromkundin oder -kunde ist und seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Schwerin hat. Die Förderanträge müssen spätestens einen Monat nach dem Kauf der Wallbox beziehungsweise des elektrisch betriebenen Zweirades gestellt werden. Die Förderprogramme laufen noch bis zum 31. Dezember. Alle Details zu den Förderbedingungen sowie die Förderanträge finden Interessierte auf der Internetseite der Stadtwerke unter www.stadtwerke-schwerin.de in der Rubrik Mobilität.

Andrea Müller