Freie Fahrt!
Einer Straßenbahn-Fahrt sollte nichts im Wege stehen
Schwerin • Einer Straßenbahn-Fahrt steht buchstäblich nichts im Wege. Manchmal allerdings verhindern sogar Gegenstände im Gleis, dass Fahrgäste pünktlich ankommen. Das muss nicht sein.
Einkaufswagen, Stehlampen, Steine – die Liste an Gegenständen, die sich schon im Gleisbett angefunden haben, ist lang. Oft stecken sicher „Jux und Tollerei“, jugendlicher Leichtsinn oder gar Übermut dahinter und die Folgen werden nicht wirklich bedacht.
Dabei sind Schienenfahrzeuge häufig mit verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit unterwegs und bewegen eine Menge an Gewicht. Somit kommen die Straßenbahnen beim Bremsen nicht sofort zum Stehen. Ein Zusammenstoß kann daher erheblichen Sachschaden verursachen.
Per Gesetz gelten Aktionen, die Bahnen daran hindern, ungehindert vorwärts zu kommen, als Tatbestand – analog zum „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Laut Paragraf 315 Abs. 1 im Strafgesetzbuch (StGB) liegt ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vor, wenn jemand Hindernisse bereitet, falsche Zeichen oder Signale gibt oder eine vergleichbare Handlung ausführt. Eine Straftat ist angezeigt, wenn Leib und Seele eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeu tendem Wert gefährdet werden. Darauf stehen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, wenn Vorsatz im Spiel ist.
Der Nahverkehr Schwerin möchte im Interesse der Sicherheit aller auf das Thema aufmerksam machen und dafür sensibilisieren. Wer einen Vorfall beobachtet, wendet sich rund um die Uhr am besten umgehend telefonisch unter (0385) 518 00 direkt an die Landespolizei.
NVS/Meike Sump