Streit ohne Richter schlichten - Nächster Termin am 21. Dezember
Blick auf die Arbeit der städtischen Schiedsstelle
Schwerin • Wenn die Hecke zu hoch ist, Äste des Nachbarn an die Fenster des eigenen Hauses schlagen oder die Party des jungen Paares in einer Mehrfamilienhauswohnung kein Ende findet, kann es Anlass für Streit geben.
Den zu schlichten, ist Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Schiedsmänner und -frauen der Landeshauptstadt. Edgar Hummelsheim, der pensionierte Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schwerin, hat sich vor zwei Jahren für das Amt beworben und wurde mit drei weiteren Personen aus einem Kreis von 16 Interessenten von der Stadtvertretung gewählt und durch das Amtsgericht berufen.
Seitdem kümmert sich der Schiedsmann um die verschiedensten Streitfälle in Schwerin. „Ganz häufig geht es um Nachbarschaftsstreit, aber auch Sachbeschädigung, Beleidigung oder Lärm“, beschreibt Edgar Hummelsheim die Bandbreite der Konflikte. „Wer einen Streit schlichten möchte, nimmt am besten mit uns Kontakt auf und wird zu einem ersten Gespräch ins Stadthaus geladen. Für die Schlichtung durch die Schiedsstelle muss ein Vorschuss von 60 Euro gezahlt werden, was im Gegensatz zu einer gerichtlichen Klärung sehr günstig ist“, beschreibt Edgar Hummelsheim den Vorteil der städtischen Schiedsstelle.
„Ein weiterer Vorteil ist: Die Auseinandersetzung mit den Streithähnen erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ist der Vorschuss bezahlt, schauen wir uns das Problem vor Ort an. Oft ist es so, dass jede Partei den Streitpunkt aus ihrem eigenen Blickwinkel darstellt. Wir als unparteiische Beobachter treffen dabei auf Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, die wir dann mit den Möglichkeiten der Konfliktlösung vertraut machen“, so der Schiedsmann.
Manchmal hilft dabei auch der Satz: „Denkt an die Kosten, wenn ihr dieses Problem gerichtlich klären lassen möchtet!“ In sieben von zehn Fällen gelingt die Entspannung des Streites. Schriftlich fixiert und festgelegt wird dabei, was jeder der Beteiligten zu tun oder zu lassen hat. Das Dokument ist rechtsverbindlich und kann zur Not auch vollstreckt werden. „Am Ende sollte jeder der Streithähne das Gefühl haben, gewonnen zu haben“, so der Schiedsmann. Kontakt zur Schiedsstelle der Stadt bekommen Interessierte telefonisch (0385) 545 13 07 oder per E-Mail unter schiedsstelle@schwerin.de.
Die Sprechstunde der Schiedsstelle in Schwerin findet jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2 - 6, in Raum 4057 von 17 bis 18 Uhr statt. Das nächste Beratungsangebot bietet die Schiedsstelle am 21. Dezember 2023 an. Bei Bedarf verhandelt die Schiedsstelle auch am Wochenende beziehungsweise nach Feierabend.
maxpress/sho