Landesrahmenvertrag zum Kindertagesförderungsgesetz auf der Zielgeraden
Kinder in Mecklenburg-Vorpommern sollen unter den besten Bedingungen aufwachsen. Grundvoraussetzung dafür sind gute Betreuungsangebote. Denn diese tragen wesentlich dazu bei, dass durch eine individuelle und vielfältige pädagogische Förderung die Start- und Bildungschancen der Kinder verbessert werden. Das soll zukünftig noch besser gelingen. Wie? Durch einen abgestimmten Landesrahmenvertrag und eine gemeinsame Vision. Das wurde bei einem parlamentarischen Frühstück am 27. Oktober im Wichernsaal in Schwerin diskutiert. Partner am Tisch: das Bildungsministerium, politisch Verantwortliche auf Landesebene, kommunale Spitzenverbände, öffentliche und private Träger von Kindertageseinrichtungen und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
„Mit diesem parlamentarischen Frühstück wollen wir als Verbände den Blick der politisch Verantwortlichen auf die Situation in den Kindertagesstätten und den Horten weiten und schärfen. Da gibt es bereits erste Erfolge aus der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung. Es muss aber noch weitergehen: Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende und optimalere Bedingungen, um Kinder individuell zu fördern. Ja, das ist herausfordernd und ein Kraftakt für die Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern - finanziell wie personell. Wir als Verbände regen an, gemeinsam eine Vision zu entwickeln, wie gutes Aufwachsen in MV gelingen soll.“ Diese Worte platzierte Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbandes MV, Jan-Hendrik Hartlöhner, zum parlamentarischen Frühstück im historischen Wichernsaal in Schwerin. Eine Plattform, um genau dazu miteinander in den Dialog zu kommen, zu bleiben und vor allem auch die nächsten Schritte festzuzurren.
Die Einladung sprachen der Städte- und Gemeindetag und die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. aus. Weniger am Tisch sitzend eher in lockerer Runde stehend diskutierten politisch Verantwortliche, Vertreter des Bildungsministeriums, kommunale Verbände und Träger von Kindertageseinrichtungen.
Über drei Jahre verhandeln die Partner an einem Landesrahmenvertrag zur Kindertagesförderung. In etlichen Verhandlungsrunden wurde dazu sehr konstruktiv, engagiert, aber auch hart an Textentwürfen, Regelungen und Berechnungen gearbeitet und in der Sache verhandelt. „Ein großer Schritt ist bereits getan,“ eröffnet Schlichter Michael Mack, der als erfahrener Jurist eingesetzt wurde. „Im Fokus, das kann ich bestätigen, stand der Wille, sich zu einigen: Darüber, die Bedingungen für die Betreuung von Kindern zu verbessern und vor allem im nächsten Schritt auch weiterzuentwickeln.“ Das bestätigt Michael Mack und rekapituliert den Verhandlungsprozess.
„Schaue ich auf die Verhandlungen, erinnert mich das an Yoga: Da wurde gedehnt und gestretcht. Anfangs unvorstellbar, dass man am Ende in den Flow kommt. Doch dann … Der Auftrag war klar: Einen Landesrahmenvertrag auf den Weg bringen. Und damit eine Verbesserung für die Betreuung für Kinder und deren Aufwachsen im Land erzielen.“ Damit beschreibt Jan-Hendrik Hartlöhner den Prozess der Verhandlungen.
„Ja, Herr Hartlöhner, die Verhandlingen glichen einem Yoga-Training. Ein langer Prozess, doch danke an alle für unsere konstruktiven Gespräche. Wichtig ist doch eines, da sind wir uns einig: Wir wollen eine Einigung im Landesrahmenvertrag - gemeinsam. Wir wollen eine Verbesserung in der Kinderbetreuung und Ausbildung und wir wollen eine Vergleichbarkeit zwischen den Trägern.“ So Ministerin Simone Oldenburg. Sie bekräftigt damit die Wichtigkeit einer Einigung zu einem Landesrahmenvertrag.
Wie zwingend, eine Verbesserung für die Kinder ist, untermauern Stimmen aus der Praxis: Hannes Anwand, Hortleiter in Boitzenburg des DRK-Kreisverbandes Ludwigslust und Ramona Sprenger, DRK-Kita gGmbH aus Rostock.
Was steht als Fazit des parlamentarischen Frühstücks?
Die Beteiligten des Schlichtungsverfahrens sind sich einig, die Eckpunkte des Schlichtungsspruches zügig in einen Vertragstext zu formulieren. Dieser soll dann allen Vertragspartnern kurzfristig zur abschließenden Beschlussfassung vorlegt werden. Fest steht: Das Ergebnis des Schlichterspruches ist besser als keine Einigung.
DRK/Antje Habermann