Kommunalwahlen 2024 finden in Schwerin am 9. Juni statt

Am gleichen Tag steht ebenfalls die Europawahl an

Der 9. Juni 2024 ist der Tag der Kommunal- und Europawahl, Foto: Pixabay
Der 9. Juni 2024 ist der Tag der Kommunal- und Europawahl, Foto: Pixabay

Schwerin • Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Landesinnenminister Christian Pegel, die Kommunalwahl 2024 am Sonntag, 9. Juni 2024 stattfinden zu lassen, zugestimmt.

„Für die Kommunalwahlen bietet sich wieder eine Zusammenlegung mit der Europawahl an, für die die Bundesregierung bereits ebenfalls den 9. Juni 2024 bestimmt hat. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erzielt wird, wenn wir beide Wahltermine auf einen Tag legen. So werden hoffentlich ganz viele Bürgerinnen und Bürger ihre kommunalen Vertreterinnen und Vertreter bestimmen. Zudem können die kommunalen Verwaltungen den kombinierten Termin kostengünstiger und effizienter durchführen, da die Wahlvorstände nur einmal tätig werden“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Die Anhörung der kommunalen Landesverbände ist inzwischen abgeschlossen. Der vorgeschlagenen Verbindung der allgemeinen Kommunalwahlen mit der Europawahl haben sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag zugestimmt, betont der Minister.
Christian Pegel nutzt die Gelegenheit, um schon jetzt für den Einsatz als Wahlhelfende zu werben: „Um die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine unerlässliche Stütze. Sie bilden das Fundament der Wahlen und sind die wichtigsten Akteure am Wahltag. Für die kommenden Wahlen brauchen wir bis zu 16.000 Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen. Melden Sie sich bitte, am besten schon frühzeitig, bei Ihrer Stadt oder bei Ihrem Amt, um dieses Ehrenamt im Dienst unserer Demokratie auszuüben.“

Wahlhelferinnen und -helfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Auch der Einwurf des Stimmzettels ist erst möglich, wenn die Wahlurne dafür freigegeben wird. Zu guter Letzt ermitteln die Ehrenamtlichen das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Hierzu werden die Stimmzettel ausgezählt. Mitglied in einem Wahlvorstand können alle ab 16 Jahren werden, die selbst wahlberechtigt sind.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Wahlhelfertätigkeit finden Interessierte unter www.bmi.bund.de.

„Neben den Kreistagen und Gemeindevertretungen werden am 9. Juni 2024 auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt. Mit dem Wahltag ist gleichzeitig der Termin einer möglichen Stichwahl vorgezeichnet: Diese findet laut Landes- und Kommunalwahlgesetz zwei Wochen später statt, also am 23. Juni 2024“, so Christian Pegel. Allerdings könnten die Gemeindevertretungen diesen Termin der Stichwahl um bis zu zwei Wochen verschieben, wenn sie dies für notwendig erachten.

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