Grillen auf öffentlichen Plätzen in Schwerin verboten

Brandgefahr durch anhaltende Trockenheit

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der für Schwerin ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 4 ist in der Landeshauptstadt das Grillen auf öffentlichen Plätzen und auf den ausgewiesenen Grillplätzen untersagt.
Das Grillen auf öffentlichen Plätzen und auf den ausgewiesenen Grillplätzen ist vorerst untersagt, Foto: pixabay

Schwerin • Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der für Schwerin ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 4 ist in der Landeshauptstadt das Grillen auf öffentlichen Plätzen und auf den ausgewiesenen Grillplätzen (Nord- und Südufer Lankower See, Grünanlage Bleicher Ufer, Am Reppin in Mueß und Freizeitpark in Neu Zippendorf) laut städtischer Straßen- und Grünflächensatzung bis auf weiteres untersagt.

„Der kleinste Funkenflug reicht aus, um angrenzende Flächen in Brand zu setzten“, warnt der Chef der Berufsfeuerwehr Dr. Stephan Jakobi. „Kommt dann noch Wind hinzu, geraten selbst kleinste Feuer schnell außer Kontrolle.“ Gewarnt wird auch davor, unachtsam noch glimmende Zigarettenreste wegzuwerfen. Auch dadurch werden oft Brände verursacht. Die Schweriner Feuerwehr war in den vergangenen Wochen bereits mehrfach wegen kleinerer Flächen- und Vegetationsbrände im Stadtgebiet tätig.

Sobald sich die Lage durch das Ende der Trockenheit entspannt hat, wird die Stadtverwaltung über die Aufhebung des Verbotes informieren.

Pressestelle LHS