Patienten haben die Wahl
Beim Antrag für eine medizinische Reha werden die Bedürfnisse verstärkt berücksichtigt

Schwerin • Erfolg macht sich nur bemerkbar, wenn die Reha auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt ist. Aus diesem Grund regelt der §8 IX des Sozialgesetzbuches das Wunsch- und Wahlrecht für Patienten. Dort heißt es: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“ Das bedeutet zunächst, dass Patienten Mitspracherecht in Bezug auf ihre bevorstehende Reha haben. „Im Rehabilitationsantrag können vier Wünsche geäußert werden – über den Ort der Reha, die Wahl der Einrichtung, ob ganztägig ambulant oder stationär sowie den Beginn der Reha“, erklärt Marie Päplow (Foto), Sozialarbeiterin im Rehazentrum Schwerin. Jedoch müssen die angegebenen Wünsche plausibel begründet sein. Faktoren wie persönliche Lebensumstände, Alter, Geschlecht und sogar Religiosität können hier eine Rolle spielen.
Anschließend wird der Reha-Antrag genauestens überprüft, denn die gewünschte Reha-Klinik muss die Indikation haben, mit dem zuvor definierten Reha-Ziel übereinstimmen und – nicht zuletzt – freie Plätze haben. „Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Patienten dann in Widerspruch gehen“, so Marie Päplow. Sie empfiehlt, sich sorgfältig zu informieren und zu schauen, welche Reha wirklich passt. „Im Rehazentrum arbeiten wir zum Beispiel immer sehr intensiv und stetig mit den Patienten zusammen. Umso schneller gelingt die Genesung.“
Bei Fragen kann sich an die Deutsche Rentenversicherung unter (0800) 1000 4800 gewendet werden. Auch das Rehazentrum hilft gerne weiter. Die Antragstellung erfolgt online unter www.eservicedrv. de oder nebenstehendem QR-Code.
Marie-Luisa Lembcke