Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit müssen schnelle Entscheidungen getroffen werden.
Schwerin • Pflegebedürftigkeit kommt oft unerwartet und schnell. Das kann auch die pflegenden Angehörigen selbst treffen. Unvorhergesehene Ereignisse machen deutlich, dass von einem Tag auf den anderen Entscheidungen getroffen werden müssen.
Walter Hoffmann (84 Jahre, Name geändert) lebt seit dem Tod seiner Frau bei seinem alleinstehenden Sohn Gerhard Hoffmann (59 Jahre, Name geändert). Das Alleinsein setzte dem Vater zu und mit einer beginnenden Demenz verlor er allmählich seine Selbstständigkeit. Vater und Sohn können sich aufgrund der Größe des Hauses gut miteinander arrangieren. Während Gerhard Hoffmann tagsüber seiner Berufstätigkeit nachgeht, wird der Vater durch einen Ambulanten Pflegedienst versorgt. Dies ist möglich, da er auf den Pflegegrad 2 eingestuft wurde. Leider jedoch wurde der Sohn selbst unerwartet krank und muss sich auf eine aufwendige Operation schnellstmöglich vorbereiten. Was nun? Was tun? Die häusliche Unterstützung für den Vater ist in der Zeit, in der der Sohn operiert und anschließend in die Reha kommt, nicht mehr gewährleistet. Somit hat der pflegebedürftige Senior Anspruch auf die stationäre Kurzzeitpflege, die eine 24-stündige Versorgung gewährleistet. Für einen bestimmten Zeitraum wird der Senior in einer der beiden Kurzzeitpflegen Friedensberg oder Gartenhöhe vom Netzwerk für Menschen aufgenommen. Die wohnlichen Doppelbeziehungsweise Einzelzimmer mit eigener Dusche/WC und Fernseher erleichtern ihm die Umstellung auf die neue Umgebung. Die pflegebedürftigen Gäste können sich zudem in den liebevoll gestalteten Aufenthaltsräumen treffen und einander Gesellschaft leisten. Nach der Reha kehrt Hoffmann Junior zurück und kann seinen Vater wieder zu sich nach Hause holen. Jedoch ist seine eigene Gesundung noch nicht vollständig erfolgt. So beantragt er bei der Pflegekasse die Verhinderungspflege für den Vater in der Häuslichkeit. Das heißt für den pflegenden Angehörigen, Zeit für die eigene Genesung zu haben und gleichzeitig den Vater versorgt zu wissen. Laut dem Statistischen Bundesamt werden circa 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Das Risiko, pflegebedürftig zu sein, steigt mit zunehmenden Alter. Die entsprechenden Pflegegrade sind entscheidend für den Anspruch auf eine finanzielle und pflegerische Betreuung. Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit, Alltagskompetenz und ihrer Körperlichkeit eingeschränkt sind und gemäß einer Pflegebegutachtung in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft werden. Nun stellt sich für Hoffmann Junior aufgrund seines eigenen zunehmenden Alters und der körperlichen Beeinträchtigung die Frage, wie es weitergehen kann. In einem persönlichen Gespräch im Beratungszentrum Wohnen & Pflege erfährt er telefonisch unter (0385) 303 08 00, welche Leistungen der Pflegeversicherung für den Vater möglich sind. Im Netzwerk für Menschen können alle Bereiche der Pflegeversicherung angeboten und umgesetzt werden.
Annette Markert