Kostenfreies Schülerticket für Klasse 1 bis 4 bis 31. Mai beantragen
Schülerverkehr für Klasse 5 und 6 ab 1. August ohne Antrag kostenfrei in Schwerin
Schwerin • Ab 1. August ist der Schülerverkehr in Schwerin bereits ab der 5. Klasse bei Vorlage des Schülerausweises kostenfrei. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 gilt jedoch weiterhin: Eltern müssen das kostenlose Schülerticket bei der Stadt beantragen. Der Antrag soll möglichst bis zum 31. Mai beim Fachdienst Bildung gestellt werden. Am schnellsten geht das mit einem Onlineformular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung. Anspruch auf die kostenlose Beförderung haben Grundschüler, deren Schulweg weiter als zwei Kilometer ist.
Die Stadt wird den Berechtigten das kostenfreie Schülerticket wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid im Laufe der Sommerferien zuschicken. Mit dem Sonderfahrausweis können Grundschüler während der Schulzeit von Montag bis Freitag von vorbestimmten Haltestellen bis zur örtlich zuständigen Schule und zurück fahren.
Das Schülerticket kann wieder wie gewohnt am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des Schweriner Nahverkehrs für 10 Euro zu einer vollwertigen Monatskarte aufgewertet werden. Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis. Die Schulverwaltung weist darauf hin, dass für nicht fristgerecht beantragte Schülertickets die pünktliche Bearbeitung nicht garantiert werden kann und Fahrkosten dann auch nicht rückwirkend erstattet werden können.
Für Schüler ab Klasse 5 dient ein gültiger Schülerausweis als Ticket Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 können mit dem beginnenden Schuljahr 2023/2024 die Busse und Bahnen des Nahverkehrs Schwerin ebenfalls kostenfrei nutzen. Sie müssen keinen Sonderfahrausweis beantragen. Diese Regelung gilt bis einschließlich der 13. Klasse der allgemeinbildenden Schulen sowie des berufsvorbereitenden Jahres (BVJ) und des Fachgymnasiums an den Beruflichen Schulen. Als Nachweis dient bei Fahrscheinkontrollen der Schülerausweis mit eingetragener Klassenstufe. Die Kostenfreiheit gilt für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schwerin an 365 Tagen im Jahr, nicht nur für den Schulweg, sondern auch für Freizeitaktivitäten.
Für die neu in den Genuss des kosten- und antragsfreien Schülertickets kommenden 5. und 6. Klassen ist der Schülerverkehr bereits vier Wochen vor dem Ferienende kostenfrei: „Sich in den Ferien nach Lust und Laune mit Freundinnen und Freunden treffen, um Gemeinsames zu erleben, das wird für viele junge Menschen noch einfacher“, freut sich Schwerins Sozialdezernentin Martina Trauth.
Landeshauptstadt Schwerin