Lebendige Denkmale in Schwerin sollen stärker geschützt werden
Stadt startet Öffentlichkeitsbeteiligung für geplante Naturdenkmalverordnung
Schwerin • Die Landeshauptstadt Schwerin plant den Erlass einer Naturdenkmalverordnung. „Mit der neuen Naturdenkmalverordnung werden Bäume, Baumgruppen, Hecken und Alleen unter Schutz gestellt. Es handelt sich meist um besonders alte, seltene oder ortsbildprägende Strukturen, an deren Beispiel auf die Bedeutung des Natur- und Artenschutzes aufmerksam gemacht werden kann“, berichtet der Fachdienstleiter für Umwelt, Dr. Hauke Behr. „Gerade diese Gehölze sind wichtiger Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Naturdenkmale tragen auch zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei“, ergänzt Grit Hecht, die die Verordnung erarbeitet hat.
Mit der geplanten Naturdenkmalverordnung ist es möglich, Naturdenkmale durch Luftbilder, Flurstücks- bzw. Grundstücksbezeichnungen eindeutig zuzuordnen. Anhand der aufgelisteten Kriterien wird die Unterschutzstellung nachvollziehbar begründet. Außerdem sind in der Verordnung klare Regelungen zu Verboten und zulässigen Handlungen enthalten.
Bürgerinnen und Bürger haben ab Mittwoch, den 26. April bis Freitag, den 9. Juni 2023 die Möglichkeit, zu der geplanten Naturdenkmalverordnung ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der Entwurf der Verordnung kann zu den Öffnungszeiten des Stadthauses ohne vorherige Terminvereinbarung eingesehen werden. Außerdem ist er unter www.schwerin.de/naturdenkmale einsehbar. Wer eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben möchte, kann diese an umwelt@schwerin.de senden.
Durch die Ausweisung als Naturdenkmale ist es auch möglich, die über 80 Jahre alten, kulturhistorisch und ökologisch wertvollen Maulbeerhecken im Buchenweg und in der Lerchenstraße zu schützen, die sonst keinen anderweitigen naturschutzrechtlichen Schutzbestimmungen unterliegen.
Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin wurden die ersten 40 Naturdenkmale am 29. Juli 1958 vom Rat der Stadt Schwerin durch Beschlüsse zur „Erklärung von Einzelgebilden der Natur zu Naturdenkmalen der Stadt Schwerin“ unter Schutz gestellt. Weitere Beschlüsse zur „Erklärung von Einzelgebilden der Natur zu Naturdenkmalen der Stadt Schwerin“ hat der Rat der Stadt Schwerin in den Jahren 1962, 1964, 1966, 1977 und 1981 gefasst.
1991 wurde die übernommene Liste mit etwa 80 Naturdenkmalen geprüft. „Hierbei konnten mehrere der als Naturdenkmal ausgewiesenen Bäume nicht mehr aufgefunden bzw. räumlich zugeordnet werden“, berichtet Grit Hecht. „Geeignetes Kartenmaterial mit den Standorten war in einigen Fällen nicht mehr vorhanden. Eine Orientierung war lediglich an Standortbeschreibungen oder Angaben zur Straße bzw. zum Grundstück sowie Fotos möglich.“
In den vergangen mehr als 30 Jahren mussten weitere Naturdenkmale aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Andere sind abgestorben oder umgebrochen. Aktuell sind in Schwerin noch 51 der ursprünglich 80 Naturdenkmale vorhanden. „Mit der neuen Naturdenkmalverordnung wollen wir die bestehende Liste aktualisieren. Nicht mehr auffindbare oder nicht den aktuellen Kriterien entsprechende Naturdenkmale sollen damit aufgehoben werden. Außerdem ist geplant, weitere Bäume, Baumgruppen, Hecken und Alleen als Naturdenkmale aufzunehmen“, beschreibt Grit Hecht die Zielstellung.
Landeshauptstadt Schwerin