Neuer Partner für Abfuhr in der Wohnbebauung

Ab 1. April entsorgt die NWL Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen

Ab 1. April entsorgt die NWL Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen in der Wohnbebauung und von Grundstücken mit gewerblicher Nutzung.
Das Entsorgungsfahrzeug der NWL, Foto: maxpress/ba

Schwerin • Ab 1. April entsorgt die NWL Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen in der Wohnbebauung und von Grundstücken mit gewerblicher Nutzung. Die Pächter von Kleingärten in der Landeshauptstadt Schwerin sind von dieser Neuerung nicht betroffen.Der Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation liegt aktuell in der Landeshauptstadt bei 99,8 Prozent.

Lediglich 120 Grundstücke in der Wohnbebauung verfügen heute noch über abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen. „Der Anteil am gesamten Abwasseranfall liegt nur bei circa 0,1 Prozent. Mitte der 1990er Jahre war das noch das Fünffache, obwohl der Anschlussgrad auch schon damals bei 99 Prozent lag“, sagt Britta Dumke, Gruppenleiterin bei der WAG. „Trotzdem muss die Entsorgung reibungslos funktionieren.

In den vergangenen fünf Jahren war die Firma Heck-Humus immer ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit möchten wir uns daher an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.“ Ab 1. April ist die NWL Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH mit Sitz in Grevesmühlen neuer Partner für die Entsorgung in der Wohnbebauung.

Wer eine Abfuhr in der Wohnbebauung anmelden möchte, wendet sich jetzt direkt an die Disponentinnen Julia Pape und Ines Skibbe bei der NWL per Telefon (03881) 756 49 59 oder per E-Mail unter bestellungen@nwl-gvm.de Zu beachten ist, dass diese Änderung nur die Abfuhren der Sammelgruben und Kleinkläranlagen in der Wohnbebauung betrifft.

Für die Freizeitnutzung ändert sich nichts. Ansprechpartner für die Entsorgung in den Kleingärten bleibt das Grubenmanagement der WAG, zu erreichen per E-Mail unter grubenmanagement@swsn.de oder per Telefon (0385) 633 44 47. Die Grundstückseigentümer beziehungsweise Pächter erhalten wie bisher von der Schweriner Abwasserentsorgung einen Gebührenbescheid für die Sammelgruben- oder Fäkalschlammentsorgung auf Basis der Abwassergebührensatzung.

maxpress/ Barbara Arndt

Wer eine Abfuhr in der Wohnbebauung anmelden möchte, wendet sich jetzt direkt an die Disponentinnen Julia Pape (r.) und Ines Skibbe (l.), Foto: maxpress