Tür auf für neue Servicezeiten
1.976 Stunden pro Jahr bietet die WGS persönlichen Service
Schwerin • Die Anforderungen an ein modernes Wohnungsunternehmen sind in stetigem Wandel. Für die WGS bedeutet das, eigene Ansätze regelmäßig zu bewerten und mit dem Blick nach vorne bei Bedarf anzupassen. 2019 hat die Wohnungsgesellschaft mit einer neuen Teamstruktur verstärkt den Fokus auf Service-Angebote für bestehende Mieter gerichtet, um ihren Wünschen und Bedürfnissen noch besser nachzukommen.
„Das hat sich bewährt. Wir nehmen uns für unsere Mieter die Zeit, die sie brauchen“, so Gerrit Kremer, Abteilungsleiter Vermietung. „Entsprechend der Nachfrage passen wir ab dem 1. April unsere Öffnungsund Servicezeiten an.“ In den Servicezeiten montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr sind die WGS-Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail erreichbar oder nach Terminvereinbarung persönlich für die Mieter und Interessenten da.
Von montags bis donnerstags werden Besichtigungen auch außerhalb der Servicezeiten ermöglicht. Wer einfache Fragen gerne persönlich klären möchte, kann ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten der Mietercenter in der Innenstadt, auf dem Großen Dreesch oder in Lankow vorbeikommen. Das ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr möglich. Für detaillierte Anfragen oder Wünsche lohnt es sich, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dann kann sich der Kundenbetreuer auf das Anliegen vorbereiten und sich im Gespräch ausreichend Zeit nehmen.
maxpress/jpl
Mehr Unterstützung dank Wohngeldreform
Schwerin • Mit Jahresbeginn ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands an den Start gegangen. Zuvor haben bundesweit etwa 600.000 Menschen Wohngeld erhalten. Durch die Reform sind nun rund 1,4 Millionen Menschen mehr erstmals oder wieder wohngeldberechtigt.
Das macht sich auch in Schwerin bemerkbar. Es profitieren vor allem Haushalte mit geringem Einkommen – darunter vermehrt Familien, Alleinerziehende sowie Senioren. Eine weitere gute Nachricht ist: Das Wohngeld hat sich erhöht. Lag es bis einschließlich 2022 durchschnittlich bei 180 Euro, werden jetzt rund 370 Euro je Haushalt und Monat ausgezahlt. Die konkrete Höhe des Wohngeldanspruchs ist allerdings individuell und zum Beispiel abhängig von der Miethöhe, Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Gesamteinkommen.
In jedem Fall lohnt es sich für viele Schweriner mit geringem Einkommen durchaus zu prüfen, ob nach der Reform eine Wohngeldberechtigung besteht. Für die persönliche Beratung sowie den Antrag wenden sich Bürger ganz einfach an die Wohngeldstelle der Landeshauptstadt. Damit die Prüfung schließlich unkompliziert erfolgen kann, benötigen die Mitarbeiter dort unter anderem den Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen oder den Rentenbescheid.
maxpress/jpl