Viel Zündstoff bei der Chemie
Diskussionen über Unternehmensansiedlung in den Göhrener Tannen
Göhrener Tannen • Im Industriepark Schwerin kündigt sich Zuwachs an: Das Chemieunternehmen „Vink Chemicals“ möchte in der Landeshauptstadt künftig technische Konservierungsstoffe und Desinfektionsmittel für Hand- und Oberflächen herstellen.
Geplant ist die Ansiedlung für das Jahr 2025. Neben der Produktionsanlage entstehen Büros, Labore sowie Lager- und Versandbereiche. Bis zu 45 Mitarbeiter sollen beschäftigt werden. Schwerins Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum begrüßt die Pläne: „Sowohl die Corona-Pandemie als auch die Lieferkettenproblematik haben gezeigt, dass es wieder zielführender wird, Produktionskapazitäten in Deutschland auszubauen.“ Der Industriepark bekommt damit eine wichtige neue Niederlassung , die den Standort weiter belebt.
Für das Unternehmen aus Niedersachsen gelten als chemischer Betrieb dabei besondere Richtlinien. Umwelt- und Sicherheitsaspekte spielen eine gewichtige Rolle bei der Bauplanung. Diese werden durch Untersuchungen und Gutachten umfangreich analysiert. Erst nach Genehmigung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg darf mit dem Bau begonnen werden. Kritisch sieht der BUND die Pläne und lehnt diese ab. Er weist darauf hin, dass anhand der Menge an Chemikalien eine erhöhte Gefahr bei Unfällen besteht. Auf die Produktionsstätte von Vink Chemicals trifft der Begriff „Störbetrieb“ zu, da dort umfangreich mit chemischen Stoffen und Gemischen gearbeitet wird. Die Bezeichnung sagt aus, dass dort striktere Sicherheitsvorkehrungen gelten, aber nicht, dass der Betrieb an sich eine Gefahr darstellt.
Für den Unternehmerverband Mecklenburg- Schwerin ist die Kritik an der Ansiedlung überzogen. „Mit der Argumentation des BUND und der Verbreitung von Annahmen über möglicherweise auftretende Störfälle werden von vornherein Ängste gegenüber der Chemieproduktion geschürt“, sagt die Geschäftsführerin Pamela Buggenhagen. „Das Bundesemissionsschutzgesetz schreibt Pflichten und Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen fest. Sind jedoch alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, gibt es auch keinen Grund, entsprechende Genehmigungen nicht zu erteilen.“ Dann wäre der Industriepark um ein weiteres Unternehmen reicher.
maxpress/mak