Endspurt Grundsteuer

Nach Ablauf der Frist sollten Haus- und Hofbesitzer nicht in Panik verfallen

Kaum ein steuerliches Thema bewegt Besitzer von Haus und Hof aktuell mehr als die Grundsteuererklärung.
Steuerberaterin Monika Brüning, Foto: Fotostudio Berger

Schwerin • Kaum ein steuerliches Thema bewegt Besitzer von Haus und Hof aktuell mehr als die Grundsteuererklärung. Die Rückläufe ans Finanzamt waren eher schleppend, sodass der Fiskus die Frist bereits um drei Monate auf den 31. Januar verlängert hatte. Rund ein Drittel der Veranlagten hat die Erklärung noch immer nicht abgegeben. Ernste Konsequenzen sind zunächst nicht zu befürchten, allzu lange sollte der formelle Akt jedoch nicht mehr aufgeschoben werden – Strafgelder drohen.

hauspost : Warum wurden die Eigentümer zur Grundsteuererklärung überhaupt verpflichtet?
Monika Brüning: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewerten zu lassen. Es erklärte die bisherigen Einheitswerte für verfassungswidrig. Sie wurden schon vor vielen Jahren festgesetzt – 1964 für Grundstücke im ehemaligen Westen, 1935 für Areale im ehemaligen Osten Deutschlands – und nur vereinzelt angepasst, selbst bei Modernisierungen oder Wertsteigerungen von Immobilien nicht. Diese veralteten Messgrößen führten im Laufe der Zeit zu immer größeren Verzerrungen. Um es auf den Punkt zu bringen, zielt die Grundsteuerreform darauf ab, für Grundstücke gleicher Lage und Größe auch die gleiche Grundsteuer anzusetzen. Grund und Boden soll also fairer und standardisierter eingestuft werden. Die Grundsteuer berechnet sich aktuell nach der Formel Einheitswert mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Die Hebesätze sind weiterhin Sache der Gemeinden: Durchschnittlich lag der Hebesatz der Grundsteuer für (un)bebaute Grundstücke bei 543 Prozent. Die Steuermesszahl wiederum hängt vom Gebäudetyp ab – für Grundstücke zwischen 2,6 und 3,5 Promille.

hauspost : Ich habe einen Bescheid vom Finanzamt bekommen, was nun?
Monika Brüning: Nach Abgabe der Grundsteuererklärung gibt es insgesamt zweimal Post vom Finanzamt – einen Bescheid über den Grundsteuerwert zum Zeitpunkt 1. Januar 2022 und eine Benachrichtigung über den Grundsteuermessbetrag zur Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025. Die gute Nachricht ist, dass beide Schreiben noch keine Steuerzahlung auslösen. Der Grundsteuerwert sagt etwas über den Wert des Grundstücks aus und der Grundsteuermessbetrag ist wiederum die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Diese Zahlen sind genau zu prüfen, da gegen sie nur mit einer Frist von vier Wochen Einspruch eingelegt werden kann.

hauspost : Was passiert, wenn ich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verpasst habe?
Monika Brüning: Wer die Frist für die Grundsteuererklärung nicht eingehalten hat, braucht sich zunächst noch nicht allzu große Sorgen zu machen. Das Finanzamt wird die Abgabe der Grundsteuererklärung anmahnen und dabei eine Strafe lediglich androhen. Säumige Eigentümer erhalten also ein Schreiben, das sie darauf hinweist, tätig zu werden. Genannt wird auch eine neue Frist. Dieser Aufforderung sollten sie unbedingt nachkommen. Denn wer die Grundsteuererklärung dann immer noch nicht abgibt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro. Bei der ersten Erinnerung beträgt die Strafe, also das Verzögerungsgeld, in der Regel zwischen 25 und 250 Euro. Außerdem darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn Besitzer keine Grundsteuererklärung einreichen. Und das dürfte für sie nicht gerade von Vorteil sein. Wer einen guten Grund hat, warum er die Erklärung noch nicht abgeben hat, kann eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dies lohnt sich beispielsweise, wenn alte Unterlagen oder Daten wieder beschafft oder beantragt werden müssen. Geprüft wird dann im Einzelfall.

maxpress/ms