Unterkunft für Geflüchtete
Wir haben davon aus der Zeitung erfahren
Weststadt • Die Unterbringung von Geflüchteten beschäftigt die Landeshauptstadt nach wie vor. Die vorhandene Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee ist derzeit ausgelastet. Da die Aufnahmekapazitäten auf Initiative des Innenministeriums erhöht werden sollen, benötigt die Landeshauptstadt jedoch ein weiteres Gebäude mit verfügbarem Wohnraum.
Nun hat die Stadt beschlossen, unbegleitete minderjährige Geflüchtete künftig auch in der Friesenstraße unterzubringen. Dabei wurde der Ortsbeirat allerdings nicht miteinbezogen. „Wir haben davon aus der Zeitung erfahren“, sagt Thomas Munzert, Ortsbeiratsvorsitzender Weststadt. „Ich war überrascht von dem Vorgehen und hätte mir gewünscht, dass die Stadtverwaltung uns in die Planungen miteinbezieht“, erklärt er weiter. „Die Anzahl an Jugendlichen, die hier zunächst unterkommt, liegt im einstelligen Bereich. Diese jungen Menschen hier unterzubringen, ist kein Problem.
Es ist allerdings unklar, wie lange das Gebäude dafür genutzt werden soll und das sehe ich problematisch“, äußert sich der Vorsitzende. „Es gibt im Ortsbeirat seit einiger Zeit Überlegungen, das Areal anders zu nutzen und den Standort weiterzuentwickeln. Wenn die Stadtverwaltung eigenständig andere Pläne macht und uns erst verspätet informiert, finde ich das keine gute Art und Weise.“ Ein Austausch zwischen Ortsbeirat und Stadtverwaltung soll nun nachgeholt werden.
Zum Ende des Jahres 2022 gab es 90 unbegleitete minderjährige Ausländer, die in Schwerin untergebracht wurden. Die geltende Aufnahmequote wurde damit deutlich übererfüllt. Geflüchtete wohnen derzeit in der Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee, in Unterkünften in der Brahmsstraße und Werkstraße sowie dezentralen Wohnungen. Weitere Unterkünfte von freien Trägern stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Nach der Erstaufnahme in Stern Buchholz verteilt das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten die in MV aufgenommenen Asylbewerber auf die kreisfreien Städte und Landkreise im Land. Wenn das Land die kurzfristige Notwendigkeit signalisiert, muss die Landeshauptstadt innerhalb von drei Stunden 300 Plätze für Geflüchtete bereitstellen können. Die notwendige Infrastruktur dafür wird von der Landeshauptstadt organisiert.
Zuletzt hatten sich bundesweit viele Kommunen geäußert, an der Belastungsgrenze für die Unterbringung zu sein. Um bei Anwohnern eine Akzeptanz für die Unterkünfte zu erreichen, wollen diese frühzeitig an der Planung beteiligt werden und selbst mitentscheiden können.
maxpress/Matti Kruck