Zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Wird ab heute ausgezahlt

Heute beginnt in Mecklenburg-Vorpommern die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses. An knapp 24.500 Haushalte, die durch Wohngeld unterstützt werden, wird der Zuschuss an diesem Tag überwiesen.
Wohngeldempfänger können auf Entlastung bei den Heizkosten rechnen, Foto: pixabay

Schwerin • Heute beginnt in Mecklenburg-Vorpommern die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses. An knapp 24.500 Haushalte, die durch Wohngeld unterstützt werden, wird der Zuschuss an diesem Tag überwiesen.

"Insgesamt werden mehr als zwölf Millionen Euro ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeld erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es zusätzlich 100 Euro. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch", teilte Bauminister Christian Pegel in Schwerin mit.

Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate reagiert.

Voraussetzung für eine Auszahlung des zweiten Zuschusses ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter). Der Heizkostenzuschuss wird vollständig vom Bund finanziert.

"Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die dafür sorgen, dass die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger diese zusätzliche finanzielle Hilfe zur Entlastung bei den Heizkosten erhalten", so Minister Pegel und ergänzt:

"Wer den zweiten Heizkostenzuschuss heute nicht erhält, bekommt ihn zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen. Dies gilt auch für diejenigen Haushalte, über deren Wohngeldanspruch im relevanten Zeitraum September bis Dezember 2022 noch nicht entschieden ist. Auszahlungstermin ist immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats."

Ministerium für Inneres