Finanzamt verschickt erste Bescheide zum neuen Messbetrag
Grundsteuerreform wird erst 2025 wirksam
Schwerin • Schweriner Haushalte haben jetzt die ersten Bescheide zum Grundsteuerwert und zum Grundsteuermessbetrag von ihrem Finanzamt erhalten. Die Neubewertung erfolgte aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, da einige Immobilien seit 1937 nicht mehr neu bewertet wurden.
„Die versendeten Bescheide des Finanzamts weisen daher für einige Grundstücke höhere Grundsteuermessbeträge aus. Wirksam werden diese als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in Schwerin aber erst ab 1.1.2025“, betont Finanzdezernent Silvio Horn. Der aktuelle Schweriner Hebesatz zur Grundsteuer von 595 Prozent sei kein Maßstab, um die die tatsächliche Höhe der eigenen Grundsteuer ab 1.1.2025 zu berechnen, so Horn weiter.
Erst wenn die Finanzämter des Landes ihre Arbeit erledigt und alle Grundstückswerte neu berechnet haben, kann Schwerin den Hebesatz für die Grundsteuer neu bestimmen, der ab 2025 gelten soll. Denn Ziel der Reform ist es nicht, die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer zu erhöhen: „Es geht vielmehr um eine gerechtere Besteuerung auf Basis aktueller Grundstückswerte. Dabei wird es zu Belastungsverschiebungen kommen, wenn besonders werthaltige Grundstücke nach ihrem aktuellen Wert bemessen werden. Insgesamt soll die Grundsteuer für die Stadt aber nicht reformbedingt anwachsen“, erklärt der Finanzdezernent.
Die Stadtvertretung wird deshalb auf der Grundlage der gesammelten neuen Daten im Jahr 2024 entscheiden, welcher kommunale Hebesatz ab 2025 gilt. Erst dann kann die neue Grundsteuer von der Stadtverwaltung für 2025 neu berechnet und festgesetzt werden. Bis dahin empfiehlt Silvio Horn: „Prüfen Sie die Bescheide des Finanzamtes und warten Sie die weiteren Entscheidungen zum Hebesatz in Schwerin ab.“
Pressestelle LHS