Wahlhelfer gesucht für die Oberbürgermeisterwahl am 4. Juni

Die Mitarbeit von etwa 700 Ehrenamtlichen in Schwerin ist gefragt

Die Landeshauptstadt sucht noch Freiwillige, die bei der Durchführung der anstehenden Wahl am 4. Juni, sowie zur möglichen Stichwahl am 18. Juni in den Wahlvorständen behilflich sein können, Foto: Pixabay
Die Landeshauptstadt sucht noch Freiwillige, die bei der Durchführung der anstehenden Wahl am 4. Juni, sowie zur möglichen Stichwahl am 18. Juni in den Wahlvorständen behilflich sein können, Foto: Pixabay

Schwerin • Am 4. Juni findet die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters in Schwerin statt. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die Mitarbeit von etwa 700 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern erforderlich.

Die Landeshauptstadt sucht noch Freiwillige, die bei der Durchführung der anstehenden Wahl am 4. Juni, sowie zur möglichen Stichwahl am 18. Juni in den Wahlvorständen behilflich sein können.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Tätigkeiten des Wahlehrenamtes sowie eine digital ausfüllbare Bereitschaftserklärung enthalten.

Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können noch bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden: Per Post an die Landeshauptstadt Schwerin, Wahlbehörde, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin; per E-Mail unter wahlhelfer@schwerin.de oder per Fax unter der (0385) 545 17 49. Für Rückfragen sind Frau Hentschel und Herr Hoeland unter den Telefonnummern (0385) 545 - 17 47 bzw. -17 46 für Interessierte erreichbar.

Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt wird wieder Schulungen anbieten, um alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten.
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen unter anderem die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Wahlabend.

Landeshauptstadt Schwerin