Jugendschöffen für Schwerin gesucht

Loyalität und viel Lebenserfahrung sind gefragt

In diesem Jahr ist es wieder soweit: Die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 steht an. Schöffen sind die Vertreter des Volkes bei der Rechtsprechung in Strafsachen und maßgeblich an der Verurteilung von Beschuldigten beteiligt.
Michaela Neubauer ist Lehrerin und seit Jahren Schöffin. Sie hat sich auch für die kommende Amtszeit beworben, Foto: maxpress

Schwerin • In diesem Jahr ist es wieder soweit: Die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 steht an. Schöffen sind die Vertreter des Volkes bei der Rechtsprechung in Strafsachen und maßgeblich an der Verurteilung von Beschuldigten beteiligt. Eingesetzt werden sie in der Landeshauptstadt Schwerin am Amts- und Landgericht. Michaela Neubauer ist seit mehr als zehn Jahren Schöffin. Sie hat in zahlreichen Hauptverhandlungen gesessen und das Urteil über Diebe, Einbrecher und Schläger mit gefällt.

Nachdem sie von einem Azubi tätlich angegriffen wurde, beschloss die Berufsschullehrerin, ehrenamtlich als Schöffin tätig zu werden. „Ich wollte als Beisitzer im Gerichtssaal erfahren, wie junge Straftäter ticken und warum sie gegen Gesetze verstoßen“, sagt die Mutter von zwei erwachsenen Söhnen. Darum geht es auch im Schöffenamt. Die Jugendschöffin muss im Laufe der Verhandlung mit Lebenserfahrung und Kompetenz das soziale Umfeld sowie die Tat des Beschuldigten einordnen, um dann mit einem weiteren Schöffen und dem Richter ein Urteil fällen zu können. Das Verständnis für junge Leute gehört für Michaela Neubauer durch ihren Lehrerberuf zur Selbstverständlichkeit, Toleranz und Respekt inklusive. „Ich bin mit Leib und Seele Lehrerin und möchte, dass aus den Jugendlichen etwas wird – wenn sie aus der Berufsschule gehen und auch aus dem Gerichtssaal“, sagt sie. Aktuell beurteilt sie als Hilfs-Jugendschöffin am Amtsgericht zwei bis drei Mal im Jahr, welche Strafe für den jeweiligen Beschuldigten angemessen ist. Menschen bis zu einem Alter von 21 Jahren können in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, wobei die Rechtsprechung dabei mehr eine erzieherische als strafende Wirkung haben sollte.

Dennoch kann sich Michaela Neubauer auch an eine Gerichtsverhandlung mit mehreren Beschuldigten einer Jugendbande erinnern, bei der am Ende eine junge Frau zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. „Die kam schon mit Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal, weil sie aufgrund zahlreicher Vorstrafen bereits in Untersuchungshaft gesessen hatte. Die Frau war noch nicht mal zwanzig Jahre alt und an zahlreichen Blitzeinbrüchen der Bande beteiligt“, erinnert sich Michaela Neubauer. „Das war schon bewegend“, sagt sie. Andererseits ist sie froh über junge Leute, die nach der abgesessenen Freiheitsstrafe an „ihrer“ Berufsschule eine Ausbildung erfolgreich abschließen und gut durchs Leben kommen. „Schöffe zu sein, heißt Verantwortung zu übernehmen, denn wir sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt“, erzählt die 61-Jährige. „Gegen zwei Schöffen kann niemand verurteilt werden, aber meist sind wir uns einig.“

Wer wie Michaela Neubauer Jugendschöffe werden möchte, sollte in der Lage sein, seine Emotionen für oder gegen einen Beschuldigten zu kontrollieren und dabei Abstand und Distanz zu wahren. Menschen, die beruflich mit jungen Leuten zu tun haben, sind für dieses Ehrenamt besonders geeignet. Die potenziellen Schöffen sollten bereit sein, ihre Zeit für das Ehrenamt zu geben, für das die Männer und Frauen von den Arbeitgebern freigestellt werden müssen. Fahrtkosten und möglicher Verdienstausfall können erstattet werden. Interessenten bewerben sich bis 28. Februar unter www.schwerin.de/schoeffenwahlen.

maxpress/sho