Schweriner Gebühren sind im Ranking top

Die Abfallentsorgung der Stadt gehört trotz der Erhöhung zu den günstigsten in Deutschland

Mitte Januar verschickt der SDS circa 17.000 Gebührenbescheide per Post. Erstmalig seit dem Jahr 2012 gibt es bei der Abfallgebühr eine Erhöhung.
Axel Klabe (r.), Holger Hoppmann (m.) und Anna-Maria Haacker bei letzten Abstimmungen zum Informationsblatt in der Abteilung Abfallwirtschaft, Foto: maxpress

Schwerin • Mitte Januar verschickt der SDS circa 17.000 Gebührenbescheide per Post. Erstmalig seit dem Jahr 2012 gibt es bei der Abfallgebühr eine Erhöhung.

So kostete zum Beispiel die Leerung des 120-Liter-Behälters für den Restmüll bisher 173,11 Euro bei einer wöchentlichen Leerung. In diesem Jahr erhöht sich die Gebühr auf 205,27 Euro, was einer Steigerung von 2,68 Euro pro Monat entspricht. „Der Grund für die Anpassungen der Gebühren sind die allgemeinen Preissteigerungen“, erklärt Axel Klabe, Bereichsleiter Abfallwirtschaft, die Veränderungen der Kosten für die Gebührenzahlenden.

„Dennoch gehört Schwerin deutschlandweit zu den Städten mit den günstigsten Müllgebühren“, ergänzt Holger Hoppmann, Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft. In den Gebühren für die Restmülltonne sind beispielsweise bereits die Kosten für die braune Tonne mit dem Bioabfall, die blaue Tonne für das Altpapier, eine jährliche Sperrmüllentsorgung pro Haushalt einkalkuliert.

„Diese zahlreichen Inklusiv-Leistungen, die in Schwerin geboten werden, müssen in vielen Städten Deutschlands extra bezahlt werden“, sagt Axel Klabe. Im Ranking deutscher Großstädte wie Potsdam, Kiel oder Rostock steht Schwerin derzeit an erster Stelle und wird weiter in den Top Ten der günstigsten Abfallgebühren bleiben. „Die beste Möglichkeit, die eigenen Müllgebühren zu senken, besteht noch immer in der Müllvermeidung und der korrekten Mülltrennung“, empfiehlt Holger Hoppmann.

Wer schon beim Einkaufen auf Mehrwegstatt Einwegverpackungen setzt, aufwendig verpackte Produkte meidet, kann bares Geld sparen und gleichzeitig einen guten Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Inhalt der Bescheide zur Abfallentsorgung sind ebenfalls die Kosten für die Straßenreinigung. Diese bleiben in diesem Jahr stabil und ändern sich nicht.

Die geänderten Gebühren führen zur Notwendigkeit der Anpassung der vierteljährlichen Abschläge durch die Kunden und Kundinnen, sofern kein SEPA-Mandat eingerichtet wurde. „Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird die Anpassung der Zahlungsmodalitäten erleichtert“, empfiehlt Sachbearbeiterin Anna-Maria Haacker. Für Rückfragen finden Sie auf dem Informationsblatt auch Ihre direkte Ansprechperson.

maxpress/Steffen Holz