Wieder etwas flüssiger

Das Jahressteuergesetz 2023 begünstigt Familien und Arbeitnehmer

Die aktuelle geopolitische Lage und die wirtschaftlichen Einbrüche durch Corona hinterlassen Spuren – steigende Preise für Energie und Lebensmittel machen sich in den Portemonnaies bemerkbar. Derzeit liegt die Inflationsrate bei rund zehn Prozent.
Steuerberater Monika Brüning, Foto: mp

Schwerin • Die aktuelle geopolitische Lage und die wirtschaftlichen Einbrüche durch Corona hinterlassen Spuren – steigende Preise für Energie und Lebensmittel machen sich in den Portemonnaies bemerkbar. Derzeit liegt die Inflationsrate bei rund zehn Prozent. Konsumenten überlegen dreimal, wofür sie ihr Geld ausgeben. Die Bundesregierung versucht mit Entlastungspaketen, die derzeitige Situation abzumildern. Hier kommt auch das Jahressteuergesetz ins Spiel. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse und ändert mit zahlreichen Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht eine Vielzahl von Gesetzen.

hauspost: Im aktuellen Jahressteuergesetz ist vom Abbau der kalten Progression die Rede. Was heißt das genau?
Monika Brüning: Kalte Progression ist eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn Preise wie derzeit deutlich stärker steigen als die Löhne und der progressive Einkommensteuertarif, der Grundfreibetrag und die Tarifkennline nicht angepasst werden. Müssen Beschäftigte nach einer Gehaltserhöhung mehr Steuern zahlen, obwohl sich ihre Kaufkraft wegen der Inflation gar nicht erhöht oder sogar sinkt, bleibt real weniger Geld in der Tasche. Es gilt also, diesem Effekt entgegenzuwirken und der Inflation nicht das Feld zu überlassen.

hauspost: Mit welchen Steuererleichterungen ist denn zu rechnen?
Monika Brüning: Ziel ist, die Steuerlast der Bürger an das Inflationsniveau anzupassen und damit Mehrbelastungen zu vermeiden. Vor allem wird der Grundfreibetrag deutlich angehoben – 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und 2024 nochmals um 696 Euro auf 11.604 Euro. Damit steigt der Wert, ab dem überhaupt erst Steuern gezahlt werden müssen, im Vergleich zu den vergangenen Jahren spürbar an. Gezielt unterstützt werden auch Familien. Das Kindergeld ist im Januar auf einheitlich 250 Euro monatlich für jedes Kind gestiegen. Alleinerziehende profitieren von einem 252 Euro höheren steuerliche Entlastungsbeitrag, nämlich 4.260 Euro. Für volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, beträgt der Ausbildungsfreibetrag 1.200 Euro statt 924 Euro pro Kalenderjahr. Und noch eine gute Nachricht für diejenigen, die Geld auf der hohen Kante haben: Der Sparer-Pauschbetrag beläuft sich jetzt auf 1.000 Euro statt 801 Euro.

hauspost: Gibt es auch für Arbeitnehmer Möglichkeiten, die steigenden Kosten geltend zu machen?
Monika Brüning: Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde nochmal um 30 Euro aufgestockt. Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal in Höhe von 1.230 Euro absetzen. Außerdem hat sich die Homeoffice-Pauschale verdoppelt: Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zu Hause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – seit diesem Jahr maximal 1.260 Euro statt bisher 600 Euro. Damit sind nun 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bis 2022 waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Nicht wie geplant ab 2025, sondern bereits ab diesem Jahr sollen Rentenbeiträge voll steuerlich berücksichtigt werden. Somit sind Rentenversicherungsbeiträge jetzt zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wird 2023 und 2024 angehoben, damit weiterhin rund 90 Prozent der Steuerzahler vom „Soli“ entlastet bleiben. Das sind insgesamt gute Nachrichten für Steuerzahler. Wir sind gerne da, wenn ein steuerfachlicher Rat zu den eigenen Finanzen, Hilfe bei der Einkommensteuererklärung oder sonstigen steuerlichen Themen gefragt ist.

maxpress/ms