Vorsicht und Rücksichtnahme beim Silvester-Feuerwerk in Schwerin
Knallerei nur an Silvester und Neujahr erlaubt – aber nicht überall
Schwerin • Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Alljährlich ist dieses Ereignis Anlass, Hinweise zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu geben und vor dem Gebrauch illegaler Sprengkörper zu warnen: „Gemeinsam mit der Polizei und der Feuerwehr werden wir nicht müde zu betonen, dass bei der Verwendung illegaler Sprengkörper die Gefahr schwerster Verletzungen bis hin zur Lebensgefahr droht“, betont der für Feuerwehr und Rettungsdienst zuständige Dezernent Bernd Nottebaum. „Erwachsene haben dabei die besondere Verantwortung, Kindern und Jugendlichen den Zugang oder unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerksartikeln zu verwehren und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen strikt zu achten.“
Um Unfälle, Verletzungen und Brände zu vermeiden, sollten bei der Silvesterknallerei zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Nachbarschaft die Vorschriften beachtet werden. So ist die Knallerei mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur am letzten und am ersten Tag des Jahres erlaubt. Das Steigenlassen von so genannten Himmelslaternen ist in Mecklenburg-Vorpommern verboten, denn diese können bei unkontrollierten Landung unbemerkt Feuer entzünden. Um das mutwillige in Brand-Setzen von Müll- und Altpapiertonnen zu verhindern, sollten diese, wenn möglich, für den Jahreswechsel aus den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt werden.
Sicherheitsabstand in Schwerin genau vorgeschrieben
Die in Schwerin gültige „Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen“ schreibt vor, dass in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf. „Verboten ist das Abfeuern von Raketen und so genannten Römischen Lichtern in der Landeshauptstadt im Umkreis von 150 Metern um brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Gebäude, Holzlager und Tankstellen. Im Umkreis von 50 Metern um brandgefährdete Objekte dürfen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 abgebrannt werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden“, so der Ordnungsdezernent Silvio Horn.
Sicherheit von Pyrotechnik erkennbar
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar (dazu gehören Raketen aller Art, Kanonenschläge etc.). Um sicher zu gehen, dass die Silvesterfeier nicht im persönlichen Desaster endet, wird eindringlich empfohlen, nur Pyrotechnik mit deutscher Zulassungskennzeichnung zu verwenden und diese ausschließlich im seriösen Handel zu erwerben. Bei Internetkäufen von unbekannten Händlern oder gar Privatleuten besteht stets das Risiko, lebensgefährliche Nachbauten geliefert zu bekommen. Nicht nur der Handel, auch das Verwenden ist strafbar.
Sauberkeit nach Silvester sollte Ehrensache sein
Wer ausgiebig Gebrauch von Böllern und Silvesterraketen macht, sollte anschließend das Fegen nicht vergessen. Die Verursacher übermäßiger Verschmutzungen von Straßen und Bürgersteigen durch Feuerwerksreste sind dazu laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet: „Wir wollen in einer sauberen und schönen Landeshauptstadt leben, deshalb meine Bitte: Räumen Sie bitte nach dem Feuerwerk auf. Hinterlassen Sie Straßen und Wege sauber und sprechen Sie diejenigen Nachbarn oder Mitbürger an, die etwas übersehen haben“, appelliert Silvio Horn an die Schwerinerinnen und Schweriner.
Wenn Retter selbst in Gefahr geraten
Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass immer öfter Retter selbst unnötig gefährdet oder gar verletzt werden, wenn sie zu lebensrettenden Einsätzen ausrücken. So wurden in den vergangenen Jahren bundesweit zahlreiche Vorfälle dokumentiert, bei denen Mitarbeiter des Rettungsdienstes bei der Versorgung Verletzter mutwillig mit Böllern beworfen und zum Teil dauerhaft am Gehör verletzt wurden. Aus diesem Grund bittet die Feuerwehr Schwerin die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Auch die Retter wollen gesund in das Jahr 2023 starten, um weiterhin jedem, der in einer Notlage ist, schnell zu Hilfe eilen zu können.
Landeshauptstadt Schwerin