Preisbremse für Fernwärme entlastet ab Januar 2023
Informationen und Rechenbeispiel der Stadtwerke Schwerin zur Wärmepreisbremse
Schwerin • Durch den Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich das hohe Preisniveau auf den Energiemärkten in den vergangenen Monaten weiter verschärft. Dieser Preisanstieg wirkt sich auch auf die Fernwärmepreise aus. Daher sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung unter anderem eine Preisbremse für Fernwärme vor. Beschlossen werden soll sie, gemeinsam mit der Strom- und Gaspreisbremse, am 16. Dezember 2022 durch den Bundesrat. Die Wärmepreisbremse tritt demnach im März 2023 in Kraft und gilt voraussichtlich bis Ende 2023 mit Verlängerungsoption bis 30. April 2024.
Die Entlastung gilt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Durch die Wärmepreisbremse sinkt der Arbeitspreis für den Großteil des Verbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde brutto. Damit liegt der gebremste Fernwärmearbeitspreis etwa auf dem Niveau des ersten Quartals 2022. Der reduzierte Arbeitspreis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs aus dem September 2022. Für die restlichen 20 Prozent gilt der reguläre Arbeitspreis. So will der Gesetzgeber Anreize zum Energiesparen setzen.
Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin nichts unternehmen. „Alle Entlastungen der Wärmepreisbremse werden wir automatisch in unseren Abrechnungen ab März 2023 berücksichtigen – natürlich dann auch rückwirkend für den Januar und Februar. Zur leichteren Abrechnung der Wärmepreisbremse benötigen wir jedoch die Mithilfe unserer Kundinnen und Kunden und bitten um die Meldung der Zählerstände vom 31. Dezember 2022. Dies geht beispielsweise über unser Online-Portal oder ganz einfach über unseren Kundenservice per Telefonanruf, E-Mail, Post oder persönlichen Besuch in unseren Kundencentern“, erläutert Dr. Josef Wolf, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerin.
Mit Blick auf die aktuelle Lage ergänzt er: „Die Energiewelt steht Kopf und besonders die Wärmeversorgung in diesem Winter ist für uns alle ein großes Thema. In Schwerin ist die Versorgung mit Wärme aktuell gesichert und wir setzen alles daran, damit das so bleibt.“
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus (alle Angaben brutto):
Ohne Wärmepreisbremse
Prognostizierter Jahresverbrauch (100%): 12,0 MWh
Arbeitspreis regulär (Beispiel): 250 Euro/MWh
Kosten ohne Preisbremse: 3.000,00 Euro/Jahr
Mit Wärmepreisbremse
Verbrauch Preisbremse (80%): 9,6 MWh
Arbeitspreis Preisbremse: 95 Euro/MWh
Weiterer Verbrauch (20%): 2,4 MWh
Arbeitspreis regulär (Beispiel): 250 Euro/MWh
Kosten mit Preisbremse: 1.512,00 Euro/Jahr
Ersparnis durch Wärmepreisbremse: rund 1.488 Euro/Jahr (124 Euro/Monat)
(Zur Vereinfachung wurde in der Beispielrechnung nur der reine Arbeitspreis berücksichtigt.)
Hintergrund:
Die Wärmepreisbremse gilt für alle Haushalte und Unternehmen bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden je Verbrauchsstelle. Ebenfalls berechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, Einrichtungen im Bereich der Bildung, Pflege, der medizinischen Versorgung und Kindertagesstätten, auch wenn ihr Verbrauch höher ist.
Mieterinnen und Mieter werden voraussichtlich über die jährlichen Heizkostenabrechnung der den Vermietenden durch die Wärmepreisbremse entlastet.
Stadtwerke Schwerin