Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden

Kunden der Stadtwerke Schwerin müssen im Dezember keine Abschläge für Erdgas und Fernwärme zahlen

Seit mehr als einem Jahr klettern die Großhandelspreise für Energie in ungeahnte Höhen. Zur Abfederung der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung ein umfangreiches Entlastungspaket aufgelegt.
Im Rahmen einer Soforthilfe übernimmt der Bund im Dezember einmalig die Abschlagszahlungen für Erdgas und Fernwärme, Foto: AdobeStock/ Ingo Bartussek

Schwerin • Seit mehr als einem Jahr klettern die Großhandelspreise für Energie in ungeahnte Höhen. Zur Abfederung der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung ein umfangreiches Entlastungspaket aufgelegt. Davon werden auch die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin profitieren.

In einem ersten Schritt erhalten Erdgasund Fernwärmekunden eine Soforthilfe. Sie sieht vor, dass der Bund im Dezember einmalig die Abschlagszahlungen für Erdgas und Fernwärme übernimmt. „Wir begrüßen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen von den immens gestiegenen Energiekosten“, sagt Dr. Josef Wolf, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerin.

Soforthilfe: Dezember-Abschläge werden nicht abgebucht

Um die Dezember-Soforthilfe zu erhalten, brauchen Kundinnen und Kunden der Schweriner Stadtwerke nichts zu unternehmen. Die Stadtwerke ziehen den Abschlag mit Fälligkeit zum 1. Dezember 2022 für Erdgas und Fernwärme nicht ein. Eine Überweisung des Abschlages ist ebenfalls nicht nötig. Von der Soforthilfe profitieren alle Haushalte und kleinere Unternehmen bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden je Verbrauchsstelle.

Ebenfalls berechtigt sind unter anderem Einrichtungen im Bereich der Bildung, Pflege, der medizinischen Versorgung und Kindertagesstätten, auch wenn ihr Verbrauch höher ist. Anstelle des Dezember- Abschlages fordern die Stadtwerke den Entlastungsbetrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab, welche hierfür finanzielle Mittel des Bundes zur Verfügung stellt. Für Erdgaskunden wird dabei ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs mit dem im Dezember gültigen Gaspreis bewertet. Für Fernwärmekunden wird dieser Betrag auf Basis des Septemberabschlages zuzüglich eines Aufschlages von 20 Prozent ermittelt. Der ermittelte Entlastungsbetrag für Dezember 2022 wird in der nächsten Gasbeziehungsweise Wärmeabrechnung automatisch verrechnet und gesondert ausgewiesen. Der Dezember-Abschlag für Strom ist im aktuellen Entlastungspaket der Bundesregierung übrigens nicht enthalten und muss daher weiterhin regulär gezahlt werden.

Wie erhalten Mieter die Dezember-Soforthilfe?

Die Bewohner von Mietwohnungen haben in der Regel keine direkten Verträge mit den Energieversorgern. Deshalb soll die Dezember-Entlastung mit der jährlichen anstehenden Heizkostenabrechnung entsprechend weitergegeben werden. Informationen zur konkreten Umsetzung erhalten die Mieter bei ihren Vermietern beziehungsweise den Hausverwaltern.

Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme nach der Soforthilfe

Die Dezember-Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bevor die eigentlichen Energiepreisbremsen starten. Auch von diesen werden die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin profitieren. „Die Dezember-Soforthilfe sowie alle weiteren gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Entlastungspakets setzen wir schnellstmöglich um, sobald sie gesetzlich beschlossen sind“, sagt Dr. Josef Wolf. Das gleiche gilt für die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme. Weitere Informationen dazu erhalten die Kundinnen und Kunden in den kommenden Wochen.

SWS/Andrea Müller