Stadt weist Bewohnerparkzone V für Teile der Weststadt aus

Parkkarten können im neuen Jahr beantragt werden

Mit dem 2020 beschlossenen Parkkonzept für die Schweriner Innenstadt hat die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt, eine zusätzliche Bewohnerparkzone für den Stadtteil Weststadt zu prüfen.
In der Weststadt wird die Parkzone „V“ geschaffen, Foto: maxpress

Schwerin • Mit dem 2020 beschlossenen Parkkonzept für die Schweriner Innenstadt hat die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt, eine zusätzliche Bewohnerparkzone für den Stadtteil Weststadt zu prüfen. Für Teile der Weststadt soll diese nun im ersten Quartal 2023 eingerichtet werden.

„Unser Verkehrsmanagement hat nach dem Beschluss der Stadtvertretung Anfang November die dafür benötigten Verkehrsschilder in Auftrag gegeben. Die Ausweisung werden wir im Verlauf des ersten Quartals 2023 umsetzten“, sagt Verkehrsdezernent Bernd Nottebaum.

Die neue Zone wird den Buchstaben V bekommen. Sie wird zunächst die Jean-Sibelius-Straße, die von-Flotow-Straße, die Südseite der Wittenburger Straße zwischen Obotritenring und J.-Sibelius-Str. und die Westseite des Obotritenrings zwischen Wittenburger Straße und von-Flotow-Straße umfassen. In diesem Bereich gibt es etwa 420 Kraftfahrzeuge. Es wird damit gerechnet, dass ca. 150 Bewohnerparkausweise beantragt werden.

Die Bewohnerparkkarten für die neue Zone V können zurzeit noch nicht im Bürger-Büro beantragt werden. Sobald dies möglich ist, erfolgt eine entsprechende Information. „Zunächst muss die Zone eingerichtet werden. Danach können die Bewohnerparkkarten bei der Landeshauptstadt im Bürgerservice beantragt werden. Das geht auch online – so kann man sich den Weg ins Stadthaus sparen“, wirbt der für Bürgerservice zuständige Dezernent Silvio Horn. Das dafür erforderliche MV-Nutzerkonto kann man sich im Digitalen Stadthaus unter www.schwerin.de anlegen und damit auch andere Dienstleistungen der Stadt online in Anspruch nehmen.

Für die Bewohnerparkkarte muss sich der Antragsteller mit seinem Personalausweis oder Reisepass identifizieren und die Zulassung seines Fahrzeugs nachweisen. Ist das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen, benötigt dieser eine dauerhafte Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters und muss mit seinem Führerschein nachweisen, dass er zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist. Die Gebühr für die Bewohnerparkkarte liegt 2023 weiterhin bei 30,70 Euro.

Pressestelle LHS