Anpassung von Stromtarifen ab Januar 2023 in Schwerin
Allgemeine Marktentwicklung führt auch in Schwerin zu steigenden Preisen
Schwerin • Seit mehr als einem Jahr klettern die Großhandelspreise für Energie in bisher ungeahnte Höhen. Diese Entwicklung hat auch vor dem Strommarkt nicht Halt gemacht. Anfang Oktober kostete die Kilowattstunde Strom im Einkauf viermal mehr als noch am Jahresanfang.
Diese massiven Preissteigerungen sind der wichtigste Grund für eine Erhöhung der Strompreise der Stadtwerke Schwerin ab Januar 2023. Die Information über die neuen Preise wird derzeit etwa 48.000 Kundinnen und Kunden der Schweriner Stadtwerke im NGS-Netz und rund 37.000 Haushalten in fremden Netzen zugestellt. Das ohnehin schon länger anhaltend hohe Preisniveau hat sich durch die Auswirkungen des Ukraine‐Krieges noch weiter verstärkt. Hinzu kommen gestiegene Netzentgelte und höhere Kosten für den Messstellenbetrieb. Eine Erhöhung der Endkundenpreise ist daher unvermeidbar.
„Die derzeitige Ausnahmesituation am Energiemarkt stellt Verbraucherinnen und Verbraucher – ebenso wie uns als Versorger – vor große Herausforderungen. Wir sind uns bewusst, dass die steigenden Ausgaben für Energie vielen Kundinnen und Kunden Sorgen bereiten. Dennoch können wir unsere bisherigen Strompreise nicht beibehalten. Auch und ganz besonders in dieser turbulenten Zeit sind wir wie gewohnt für Sie da und tun alles für eine sichere Energieversorgung unserer Landeshauptstadt“, betont Dr. Josef Wolf, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerin.
Thomas Jerratsch, Leiter des Bereiches Abrechnung bei den Schweriner Stadtwerken, erläutert: „Die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse setzen wir natürlich um, sobald sie gesetzlich beschlossen ist. Für den größten Teil des Verbrauchs werden daher wahrscheinlich geringere Preise abgerechnet, als in der Beispielrechnung mit den neuen Tarifen genannt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von uns in den kommenden Wochen. Der Dezember‐Abschlag für Strom ist im aktuellen Entlastungspaket der Bundesregierung übrigens nicht enthalten und muss daher weiterhin regulär gezahlt werden.“
Beispiel citystrom classic im NGS-Netz (alles brutto):
Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der bisherige Arbeitspreis im Tarif citystrom classic im NGS-Netz um 27,47 Cent/kWh. Der Grundpreis steigt um 14,28 Euro/Jahr. Die Absenkung der EEG‐Umlage ab dem 1. Juli 2022 von netto 3,723 auf 0 Cent/kWh ist in den Preisen vollumfänglich berücksichtigt.
Die geplante Strompreisbremse wird nach derzeitigem Stand ab Januar 2023 den Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vor-jahresverbrauchs. Bei einem jährlichen Verbrauch von 1.600 kWh in diesem Tarif trägt sie zu folgender finanziellen Entlastung bei:
• Monatliche Mehrbelastung ohne Preisdeckel: 37,82 Euro pro Monat
• Monatliche Mehrbelastung mit Preisdeckel: 23,12 Euro pro Monat
• Monatliche Ersparnis durch den Preisdeckel: 14,70 Euro pro Monat
Beispiel Grundversorgung für den Haushaltsbedarf im NGS-Netz (Eintarifzähler, alles brutto)
Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der bisherige Arbeitspreis in der Grundversorgung im NGS-Netz um 27,47 Cent/kWh. Der Grundpreis steigt um 14,28 Euro/Jahr.
Hinweis:
Alle angegebenen Bruttopreise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, die derzeit 19 Prozent beträgt. Sollte sich die Umsatzsteuer ändern, wirkt sich dies entsprechend auf die Bruttopreise aus.
SWS