Hier haben Patienten Mitspracherecht
Therapeuten des Rehazentrums berücksichtigen individuelle Bedürfnisse und Wünsche für die Reha
Schwerin • Die Reha ist nicht selten der übliche Weg, wenn es darum geht, nach einem Unfall oder einer OP wieder gesund und arbeitsfähig zu werden. Laut Sozialgesetzbuch dürfen Patienten dann entscheiden, in welcher Einrichtung die Reha erfolgen soll.
Hier greift das gesetzlich geregelte Wunsch- und Wahlrecht. Die Regelung dient dazu, die individuellen Bedürfnisse der Patienten zu berücksichtigen und die Behandlung bestmöglich und sinnvoll auf die Lebensumstände des Patienten abzustimmen. Schließlich ist die Motivation dann eine höhere, die Reha überhaupt anzutreten. „Der Patient weiß ,Das ist das Beste, was ich in meiner Situation für mich tun kann‘ und hält die Reha mit Freude durch“, sagt Marie Päplow von der Sozialberatung.
Das, was Patienten während der Reha lernen, soll außerdem dauerhaft in den Alltag integriert werden und die Gesundheit wie auch Arbeitskraft so lange wie möglich erhalten. „In einer ambulanten, wohnortnahen Reha kann dieses Ziel optimal umgesetzt werden, denn das Umfeld, die Familie, die Freunde und auch der Arbeitgeber sind bereits in unmittelbarer Nähe“, so Marie Päplow.
Neben der reinen Behandlung wird im Rehazentrum deshalb auch mit Aufklärung, Schulung und Beratung dazu beigetragen, dass Patienten künftig ihr Leben selbstbestimmter bestreiten können. Ein weiterer Vorteil einer solchen Reha: Es entstehen keine notwendigen Zuzahlungen. Wer mehr über den Zugang zur Reha wissen möchte, erfährt unter www.rehaschwerin.de/tagesklinik/ mehr oder wendet sich bitte telefonisch an den Patientenservice unter (0385) 395 78 14.
maxpress/ml