Tag des Ehrenamtes in Schwerin – Auszeichnungsvorschläge sind willkommen

Für die Auszeichnung von bürgerschaftlichem Engagement gibt es im Dezember eine Festveranstaltung

Ehrenamtliches Engagement zeigen Schweriner zum Beispiel in der Freiwilligen Feuerwehr, Foto: Pixabay
Ehrenamtliches Engagement zeigen Schweriner zum Beispiel in der Freiwilligen Feuerwehr, Foto: Pixabay

Schwerin • Die Landeshauptstadt Schwerin zeichnet ehrenamtliche Schwerinerinnen und Schweriner aus. Auch in diesem Jahr sollen wieder besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die unentgeltlich Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfüllen und sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt betätigen.

Diese öffentliche Anerkennung soll mit dazu beitragen, dass sich noch mehr Schwerinerinnen und Schweriner für ein Ehrenamt interessieren.
„Bürgerschaftliches Engagement stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das selbstbestimmte Handeln jedes und jeder einzelnen. Wir in Schwerin nutzen deshalb gerne den Tag des Ehrenamtes, um die Leistungen von Menschen, die oft im Hintergrund wirken, in den Vordergrund zu rücken. Gerade, weil ehrenamtliche Tätigkeit zumeist ein stilles Engagement ist. Ein Engagement von dem unsere Öffentlichkeit oft wenig Notiz nimmt. Umso wichtiger ist es, diese stillen Helferinnen und Helfer für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich zu würdigen“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier.

Geplant ist der Festakt zum Tag des Ehrenamtes am Freitag, den 2. Dezember im Demmlersaal des altstädtischen Rathauses. Alle Schweriner Vereine und Verbände, andere juristische Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin werden gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge per E-Mail an protokoll@schwerin.de oder per Fax an (0385) 545 10 19 bis zum 30. September zu benennen. Verspätet eingereichte Vorschläge werden nicht berücksichtigt. Dabei sind folgende Auswahlkriterien zu beachten:
· Der oder die zu Ehrende muss in der Regel Einwohnerin oder Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin sein.
· Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
· Die oder der zu Ehrende sollte sein Ehrenamt mindestens schon drei Jahre lang ausgeübt haben.
· Der Umfang der unentgeltlichen Arbeit sollte zwischen drei und acht Stunden pro Woche liegen.
Ausnahmsweise kann die Landeshauptstadt jemanden auch dann ehren, wenn er einzelne Kriterien nicht erfüllt, sich aber besonders selbstlos für seine Mitmenschen oder die Stadt Schwerin einsetzt.

Was: Auszeichnung von bürgerschaftlichem Engagement anlässlich der Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes am Freitag, den 3. Dezember
Wer: Einzelpersonen
Wodurch: Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt, Vereinen, Verbänden, sowie anderen juristischen Personen
Wie: schriftlich unter Verwendung des Formblattes
Das Formblatt finden Sie auf: www.schwerin.de/ehrenamt
oder
Sie fordern das Formular per E-Mail (siehe unten) ab.
Bis wann: bis zum 30. September sind die Vorschläge einzureichen Kontakt und weitere Informationen:

Landeshauptstadt Schwerin
Büro des Oberbürgermeisters
Jacqueline Saß
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

per E-Mail: protokoll@schwerin.de oder per Fax: (0385) 545 10 19

Landeshauptstadt Schwerin