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Schweriner Oberbürgermeister wird am 14. September für acht Jahre gewählt

Sieben Kandidaten kämpfen um Wählergunst

Schwerin • Am 14. September sind alle Bürger der Stadt aufgerufen, ein neues Stadtoberhaupt zu wählen, das die nächsten acht Jahre die Geschicke der Stadt leiten wird. Sieben Kandidaten stehen fest, doch welche Voraussetzungen müssen sie für eine Kandidatur erfüllen und wie läuft so eine Wahl ab? hauspost sprach mit dem amtierenden Oberbürgermeister (OB) der Landeshauptstadt Schwerin und Wahlleiter, Dr. Wolfram Friedersdorff (58).
 
 
 
hauspost: Welche Kriterien müssen die Oberbürgermeisterkandidaten erfüllen?
Friedersdorff: Es gibt nur wenige Voraussetzungen für eine Kandidatur. Die Bewerber müssen zwischen 18 und 58 Jahre alt, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger sein und jederzeit für die demokratische Grundordnung einstehen. Der neue Oberbürgermeister wird Beamter auf Zeit. Dafür muss er die Treue zum Staat schwören und sich persönlich und gesundheitlich in der Lage fühlen, dieses Amt auszuführen.

hauspost: Wie sieht es mit der fachlichen Qualifikation der Kandidaten aus?
Friedersdorff: Jeder Bürger hat die Möglichkeit für das Amt zu kandidieren, unabhängig von Ausbildung und beruflichem Werdegang. Da die Stelle eine Beamtenstelle auf Zeit ist, gelten die Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Für einen frei gewählten Oberbürgermeister hat der Gesetzgeber keine besonderen fachlichen Qualifikationen vorgesehen, da  keine Einengung der Wählbarkeit erfolgen soll.

hauspost: Wie hoch ist das Gehalt für einen Kandidaten ohne fachliche Voraussetzung?
Friedersdorff: Ein Oberbürgermeister wird in die Besoldungsgruppe B6 eingestuft. (Laut Besoldungstabelle 2008 hat ein OB demnach ein Grundgehalt von 6666,02  Euro - Anm.d.Red.)

hauspost: Muss der Kandidat seinen Wohnsitz in Schwerin haben?
Friedersdorff: Nein. 

hauspost: Wer legt die Reihenfolge der Kandidaten auf den Stimmzetteln fest?
Friedersdorff: Die Anordnung der Kandidaten richtet sich nach der Stimmenzahl der Parteien, die in der letzten Kommunalwahl auf Landesebene erreicht wurden. Es folgen sonstige politische Parteien oder Wählergruppen, danach werden die Einzelbewerber jeweils in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens aufgeführt.

hauspost: Am 14. September ist Wahltag, was sollten die Schweriner dafür wissen?
Friedersdorff: Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl müssen der Personalausweis und die Wahlbenachrichtungskarte mitgebracht werden. Dann ist ein Kreuz für einen Kandidaten die einzige Entscheidung, die man noch treffen muss. Bis Sonntag 18 Uhr können auch die Briefwahlunterlagen im Stadthaus abgegeben oder bis dahin eingeschickt werden. Im Laufe des Abends wird dann das vorläufige amtliche Wahlergebnis verkündet. Sollte keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, wird es am 28. September eine Stichwahl geben. Daher ist es wichtig, die Wahlbenachrichtigungskarte für diesen Termin aufzubewahren. Das macht für die Wahlvorstände bei einer Stichwahl die Arbeit etwas leichter.

hauspost: Denken Sie, dass das Interesse an der Neuwahl groß ist?
Friedersdorff: Ich hoffe auf eine größere Wahlbeteiligung als es bei anderen Oberbürgermeisterwahlen im Land der Fall war. Die Schweriner haben in den letzten Monaten gesehen, was mit Kommunalpolitik bewirkt werden kann. Sie sollten sich an der Entscheidung zur Besetzung eines so wichtigen Postens unbedingt beteiligen.

hauspost: Kann der zukünftige Oberbürgermeister Entscheidungen alleine treffen?   
Friedersdorff: Die Kommunalverfassung gibt die Entscheidungsbefugnisse vor. Ein Oberbürgermeister muss die Beschlüsse der Stadtvertretung umsetzen. Ziel ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtvertretung, um im Interesse der Stadt und für ihre Menschen zu handeln und Schwerin zu einem Lebensraum mit Perspektive werden zu lassen.
Interview: Cordula Jess/Holger Herrmann



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